Dr. Stephan Pauly,
NJW 1998, 1850:

Bundesurlaubsgesetz nebst allen anderen Urlaubsbestimmungen des Bundes und der Länder.
Begründet von Hermann Dersch, fortgeführt von Dirk Neumann.
8., neubearb. Auflage (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht, Bd. 12).
- München, Beck 1997.XX, 589 S., geb. DM 98,-.

Der Titel "Bundesurlaubsgesetz" gibt den Inhalt des Werkes nur unvollständig wieder. Tatsächlich erläutert die Neuauflage des Standardkommentars alle praxisrelevanten Urlaubsgesetze des Bundes und der Länder. Besonders hilfreich ist es, daß in einem Anhang auch die urlaubsrelevanten Vorschriften anderer Arbeitsgesetze kommentiert werden. Das Buch ist und bleibt ein Praktikerkommentar. Zahlreiche Hinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung ermöglichen dennoch jedem Interessierten die Vertiefung von Spezialproblemen und den notwendigen Einblick in die Gesamtzusammenhänge des Urlaubsrechts.

Die Grundkonzeption des Kommentars ist sehr übersichtlich und damit benutzerfreundlich. Zu jeder Vorschrift gibt es zahlreiche Literaturhinweise, eine Gliederung und eine Leitsatzübersicht. Wichtig für die Benutzer ist auch, daß der Autor deutlich macht, wenn seine eigene Ansicht von der Rechtsprechung abweicht. Auch insoweit erweist sich der vorliegende Kommentar als zuverlässig und absolut praxisgerecht.

In der Neuauflage sind die Änderungen des Urlaubsrechts aufgrund des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes eingearbeitet. Der Kommentar behandelt in § 9 Rdnrn. 26 ff. die Anrechnung von Urlaubstagen, er erläutert die Neufassung des § 10 BUrlG und die Änderung des § 11 I 1 BUrlG, wonach die zusätzliche Überstundenvergütung bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes außer Ansatz bleibt. Wer Fragen zu dem bis 30.09.1996 geltenden Recht klären muß, wird ebenfalls nicht im Stich gelassen, weil insoweit auf die entsprechenden Erläuterungen in der Vorauflage verwiesen wird (vgl. z.B. § 10 BUrlG Rdnr. 6 a.E.). Selbstverständlich ist auch die Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 24 Tage durch das Arbeitszeitgesetz mit berücksichtigt.

Zu begrüßen ist, daß der Kommentar durchgängig eine Verknüpfung zwischen dem Gesetz und den jeweils einschlägigen Tarifregelungen herstellt, was für die Praxis besonders wichtig ist.

Mit der Neuauflage des Kommentars ist dem Autor wieder ein großer Wurf gelungen. Die gründliche Aufarbeitung von Rechtsprechung und Literatur gibt dem Benutzer die Sicherheit, sich auch komplizierte Fragen im Eigenstudium selbst erarbeiten zu können. Beeindruckend ist die Genauigkeit, mit der das Urlaubsrecht in jeder Einzelheit erörtert wird, ohne daß die Praktikabilität verlorengeht. Deshalb wird jeder Benutzer auch in Zukunft zur Klärung von Rechtsfragen aus dem Urlaubsrecht immer wieder gern auf dieses Standardwerk zurückgreifen.