Dr.
Stephan Pauly,
NJW 1998, 1850:
Bundesurlaubsgesetz
nebst allen anderen Urlaubsbestimmungen des Bundes und der Länder.
Begründet von Hermann Dersch, fortgeführt von Dirk Neumann.
8., neubearb. Auflage (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht,
Bd. 12).
- München, Beck 1997.XX, 589 S., geb. DM 98,-.
Der
Titel "Bundesurlaubsgesetz" gibt den Inhalt des Werkes nur unvollständig
wieder. Tatsächlich erläutert die Neuauflage des Standardkommentars alle
praxisrelevanten Urlaubsgesetze des Bundes und der Länder. Besonders hilfreich
ist es, daß in einem Anhang auch die urlaubsrelevanten Vorschriften anderer
Arbeitsgesetze kommentiert werden. Das Buch ist und bleibt ein Praktikerkommentar.
Zahlreiche Hinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung ermöglichen
dennoch jedem Interessierten die Vertiefung von Spezialproblemen und den
notwendigen Einblick in die Gesamtzusammenhänge des Urlaubsrechts.
Die
Grundkonzeption des Kommentars ist sehr übersichtlich und damit benutzerfreundlich.
Zu jeder Vorschrift gibt es zahlreiche Literaturhinweise, eine Gliederung
und eine Leitsatzübersicht. Wichtig für die Benutzer ist auch, daß der
Autor deutlich macht, wenn seine eigene Ansicht von der Rechtsprechung
abweicht. Auch insoweit erweist sich der vorliegende Kommentar als zuverlässig
und absolut praxisgerecht.
In
der Neuauflage sind die Änderungen des Urlaubsrechts aufgrund des Arbeitsrechtlichen
Beschäftigungsförderungsgesetzes eingearbeitet. Der Kommentar behandelt
in § 9 Rdnrn. 26 ff. die Anrechnung von Urlaubstagen, er erläutert die
Neufassung des § 10 BUrlG und die Änderung des § 11 I 1 BUrlG, wonach
die zusätzliche Überstundenvergütung bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes
außer Ansatz bleibt. Wer Fragen zu dem bis 30.09.1996 geltenden Recht
klären muß, wird ebenfalls nicht im Stich gelassen, weil insoweit auf
die entsprechenden Erläuterungen in der Vorauflage verwiesen wird (vgl.
z.B. § 10 BUrlG Rdnr. 6 a.E.). Selbstverständlich ist auch die Erhöhung
des Urlaubsanspruches auf 24 Tage durch das Arbeitszeitgesetz mit berücksichtigt.
Zu
begrüßen ist, daß der Kommentar durchgängig eine Verknüpfung zwischen
dem Gesetz und den jeweils einschlägigen Tarifregelungen herstellt, was
für die Praxis besonders wichtig ist.
Mit
der Neuauflage des Kommentars ist dem Autor wieder ein großer Wurf gelungen.
Die gründliche Aufarbeitung von Rechtsprechung und Literatur gibt dem
Benutzer die Sicherheit, sich auch komplizierte Fragen im Eigenstudium
selbst erarbeiten zu können. Beeindruckend ist die Genauigkeit, mit der
das Urlaubsrecht in jeder Einzelheit erörtert wird, ohne daß die Praktikabilität
verlorengeht. Deshalb wird jeder Benutzer auch in Zukunft zur Klärung
von Rechtsfragen aus dem Urlaubsrecht immer wieder gern auf dieses Standardwerk
zurückgreifen.

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