Ausgewählte Presseartikel zu unserer Arbeit:
 
Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Sonstiges
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsrecht:
 
 Bonner General-Anzeiger 24.04.2007: Verband sorgt sich um sein Ansehen Mehr
 
Bonner General-Anzeiger 19.01.2007: Überraschung nach Kampf um Teilzeitjob Mehr
 
EXPRESS 21.10.2006: Fristlose Kündigung: Marmelade kostete Manager den Job Mehr
 
EXPRESS 20.10.2006: Kündigungs-Grund gefährliche Geschenke; So schnell kanns gehen... Mehr
 
 EXPRESS 21.10.2006: Fristlose Kündigung: Marmelade kostete Manager den Job Mehr
 
EXPRESS, 31.05.2004: Zu spät zum Unterricht: Lehrerin (51) abgestraft
Prozess um Abmahnung für Pädagogin vor dem Bonner Arbeitsgericht.
Bonn – Schüler, die zu spät zum Unterricht kommen, erhalten in der Regel einen Rüffel vom Klassenlehrer. Erziehung zur Pünktlichkeit im Leben ist schließlich ein pädagogischer Auftrag. Was aber ist mit einem Pauker, der sich mal verspätet? Darf der das ungestraft? Mehr
 
F.A.Z. v. 11.06.2003: Bußgelder für Chefärzte wegen Bereitschaftsdiensten. Behörden sehen wie das Bundesarbeitsgericht Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz / von Stephan Osnabrügge Mehr
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gewerblicher Rechtsschutz
 
Absatzwirtschaft online, 31.10.2006: BGH-Urteile positiv für Telemarketing – Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft ....
„Letztlich sieht der Bundesgerichtshof damit das Telefonmarketing nicht mehr grundsätzlich als wettbewerbswidrig an. Entscheidend ist der Inhalt des Gesprächs – und ein „die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses rechtfertigendes sachlichen Interesses“, erklärt Rechtsanwalt Dr.Stephan Pauly Mehr
 
FinanzNachrichten.de, 30.10.2006:BGH-Urteile positiv für Telemarketing – Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft Bonn/Karlsruhe Mehr
 
 
Perspektive Mittelstand, 30.10.2006: BGH-Urteile positiv für Telemarketing – Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft Bonn/Karlsruhe, www.ne-na.de - Telefonmarketing gewinnt im Marketing-Mix immer mehr an Bedeutung. Ganz besonders vor dem Hintergrund rückläufiger Mailing-, Anzeigen- und Beilagenergebnisse. Doch manchem Angerufenen sind Telefonmarketinganrufe ein Dorn im Auge. Kein Wunder also, dass immer öfter die Gerichte bemüht werden. Doch die entscheiden nicht immer gegen die Anrufer – wie das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs http://www.bundesgerichtshof.de zeigt: Mehr
 
 
net-tribune.de, 10.10.2006: Karlsruhe - Kaltakquiseanrufe bei Business-Kunden sind möglicherweise künftig nicht mehr wettbewerbswidrig. So interpretiert der Wettbewerbsexperte Dr. Stephan Pauly das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz. Mehr
 
 
Perspektive Mittelstand, 09.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von Headhunter-Urteil.
Karlsruhe/Bonn – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst „Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Mehr
 
 
NeueNachricht, 09.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil. Mehr
 
 
salesbusiness.de, 09.10.2006: Telefonmarketing profitiert von BGH-Urteil, von Susanne End-Inanc Mehr
 
 
Anwalt24.de, 09.10.2006: Telefonmarketing profitiert möglicherweise von BGH-Urteil. Kaltakquiseanrufe bei Business-Kunden sind möglicherweise künftig nicht mehr wettbewerbswidrig. Mehr
 
 
openPR, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von Headhunter-Urteil.
Karlsruhe/Bonn – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst „Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Mehr
 
 
NeueNachricht, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil. Mehr
 
 
Business-Portal24, 06.10.2006: Telefonmarketing profitiert von Headhunter-Urteil. Von Gunnar Sohn. Mehr
 
 
FinanzNachrichten.de, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil. Mehr
 
 
FirmenPresse.de, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil. Mehr
 
 
www.marketing-boerse.de, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz
Karlsruhe/Bonn, www.ne-na.de – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst Mehr
 
 
net-tribune.de, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil. Mehr
 
 
Pressetext Deutschland, 06.10.2006: Headhunter-Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht wettbewerbswidrig. Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil. Mehr
 
 
PR inside.de, 06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von
Headhunter-Urteil.

Karlsruhe/Bonn - Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst 'Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Seiner Auffassung nach 'können infolge dieses Urteils Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht
wettbewerbswidrig sein, wenn erstmalig Produkte vorgestellt werden, für die es konkrete Anhaltspunkte eines Interesses beim Angerufenen gibt." Der BGH habe mit seinem Headhunter-Urteil (Az.: I ZR 73/02) die Interessen von Wettbewerbern und Werbetreibenden als ebenfalls schutzwürdig berücksichtigt, indem er ein vollständiges Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz als nicht gerechtfertigt abgelehnt habe. Mehr
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstiges:
 
 Bonner General-Anzeiger 14.05.2007: Gewinner könnte zum Verlierer werden...Mehr