Ausgewählte Presseartikel zu unserer Arbeit: |
Arbeitsrecht |
Gewerblicher Rechtsschutz |
Sonstiges |
Arbeitsrecht: |
Bonner General-Anzeiger 24.04.2007: Verband sorgt sich um sein Ansehen Mehr |
Bonner General-Anzeiger 19.01.2007: Überraschung nach Kampf um Teilzeitjob Mehr |
EXPRESS 21.10.2006: Fristlose Kündigung: Marmelade kostete Manager den Job Mehr |
EXPRESS 20.10.2006: Kündigungs-Grund gefährliche Geschenke; So schnell kanns gehen... Mehr |
EXPRESS 21.10.2006: Fristlose Kündigung: Marmelade kostete Manager den Job Mehr |
EXPRESS,
31.05.2004: Zu spät zum Unterricht: Lehrerin (51) abgestraft Prozess um Abmahnung für Pädagogin vor dem Bonner Arbeitsgericht. Bonn – Schüler, die zu spät zum Unterricht kommen, erhalten in der Regel einen Rüffel vom Klassenlehrer. Erziehung zur Pünktlichkeit im Leben ist schließlich ein pädagogischer Auftrag. Was aber ist mit einem Pauker, der sich mal verspätet? Darf der das ungestraft? Mehr |
F.A.Z. v. 11.06.2003: Bußgelder für Chefärzte wegen Bereitschaftsdiensten. Behörden sehen wie das Bundesarbeitsgericht Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz / von Stephan Osnabrügge Mehr |
Gewerblicher Rechtsschutz |
Absatzwirtschaft
online, 31.10.2006: BGH-Urteile positiv für Telemarketing –
Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft .... „Letztlich sieht der Bundesgerichtshof damit das Telefonmarketing nicht mehr grundsätzlich als wettbewerbswidrig an. Entscheidend ist der Inhalt des Gesprächs – und ein „die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses rechtfertigendes sachlichen Interesses“, erklärt Rechtsanwalt Dr.Stephan Pauly Mehr |
FinanzNachrichten.de, 30.10.2006:BGH-Urteile positiv für Telemarketing – Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft Bonn/Karlsruhe Mehr |
Perspektive Mittelstand, 30.10.2006: BGH-Urteile positiv für Telemarketing – Geschäftstelefone keine Tabuzone für Werbewirtschaft Bonn/Karlsruhe, www.ne-na.de - Telefonmarketing gewinnt im Marketing-Mix immer mehr an Bedeutung. Ganz besonders vor dem Hintergrund rückläufiger Mailing-, Anzeigen- und Beilagenergebnisse. Doch manchem Angerufenen sind Telefonmarketinganrufe ein Dorn im Auge. Kein Wunder also, dass immer öfter die Gerichte bemüht werden. Doch die entscheiden nicht immer gegen die Anrufer – wie das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs http://www.bundesgerichtshof.de zeigt: Mehr |
net-tribune.de, 10.10.2006: Karlsruhe - Kaltakquiseanrufe bei Business-Kunden sind möglicherweise künftig nicht mehr wettbewerbswidrig. So interpretiert der Wettbewerbsexperte Dr. Stephan Pauly das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz. Mehr |
Perspektive Mittelstand,
09.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Karlsruhe/Bonn – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst „Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Mehr |
NeueNachricht,
09.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Mehr |
salesbusiness.de, 09.10.2006: Telefonmarketing profitiert von BGH-Urteil, von Susanne End-Inanc Mehr |
Anwalt24.de, 09.10.2006: Telefonmarketing profitiert möglicherweise von BGH-Urteil. Kaltakquiseanrufe bei Business-Kunden sind möglicherweise künftig nicht mehr wettbewerbswidrig. Mehr |
openPR,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Karlsruhe/Bonn – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst „Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Mehr |
NeueNachricht,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Mehr |
Business-Portal24, 06.10.2006: Telefonmarketing profitiert von Headhunter-Urteil. Von Gunnar Sohn. Mehr |
FinanzNachrichten.de,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Mehr |
FirmenPresse.de,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Mehr |
www.marketing-boerse.de,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz Karlsruhe/Bonn, www.ne-na.de – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst Mehr |
net-tribune.de,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Mehr |
Pressetext Deutschland,
06.10.2006: Headhunter-Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht wettbewerbswidrig.
Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Mehr |
PR inside.de,
06.10.2006: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing
profitiert von Headhunter-Urteil. Karlsruhe/Bonn - Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst 'Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Seiner Auffassung nach 'können infolge dieses Urteils Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht wettbewerbswidrig sein, wenn erstmalig Produkte vorgestellt werden, für die es konkrete Anhaltspunkte eines Interesses beim Angerufenen gibt." Der BGH habe mit seinem Headhunter-Urteil (Az.: I ZR 73/02) die Interessen von Wettbewerbern und Werbetreibenden als ebenfalls schutzwürdig berücksichtigt, indem er ein vollständiges Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz als nicht gerechtfertigt abgelehnt habe. Mehr |
Sonstiges: |
Bonner General-Anzeiger 14.05.2007: Gewinner könnte zum Verlierer werden...Mehr |